Fortbildungsprogramm der ÖZÄK
Kategorie: InternesVon: Redaktion NÖZZ
Seit Anfang 2006 gibt es die Fortbildungsrichtlinien – zahnärztliches Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer.
Diese Richtlinien unterstreichen die gesetzliche Pflicht der Angehörigen des zahnärztlichen Berufes zur regelmäßigen Fortbildung und normieren, dass Fortbildung unabhängig, auf hohem wissenschaftlichem Niveau, praxisgerecht und frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter angeboten werden soll. Fortbildung soll darüber hinaus bedarfsorientiert und frei von weiteren Zwängen konsumiert, bestätigt und dokumentiert werden.
Zur Dokumentation der Teilnahme an zahnärztlichen Fortbildungen wurde das "zahnärztliche Fortbildungsprogramm" (ZFP) eingerichtet. Die Teilnahme am ZFP der ÖZÄK ist freiwillig und stellt eine der Möglichkeiten dar, der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nachzukommen. Voraussetzung einer Teilnahme am ZFP ist die Eintragung in die Zahnärzteliste der ÖZÄK als ordentliches Mitglied. Zum ZFP gehören sowohl berufsbezogene Fortbildungen, als auch nicht fachspezifische, freie Fortbildungen. Im Sinne des ZFP anrechenbare Fortbildungspunkte werden für Fortbildungen, die von anerkannten Veranstaltern durchgeführt werden, vergeben (ÖZÄK, LZÄKs und deren Fortbildungseinrichtungen, ÖGZMK, ZAFI, Universitätszahnkliniken und deren Abteilungen sowie Abteilungen für MKG).
Für jeden Angehörigen des zahnärztlichen Berufs ist ein Fortbildungskonto eingerichtet. Die ÖZÄK stellt zum Nachweis der Absolvierung des ZFPs ein zahnärztliches Fortbildungsdiplom (ZFD) aus. Der Zahnarzt hat hierfür bei der ÖZÄK einen Antrag auf Ausstellung des ZFD, der mit den erforderlichen Fortbildungsnachweisen zu versehen ist, einzureichen. An der Erstellung einer vollautomatisierten Verwaltung der Fortbildungskonten wird derzeit gearbeitet.
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom
Für das (allgemeine) ZFD sind pro Fortbildungszyklus insgesamt 120 Fortbildungspunkte zu erbringen, wobei grundsätzlich erst nach Erlangung der zä. Berufsberechtigung absolvierte Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt werden können.
Zusatzdiplome
Neben dem allgemeinen ZFD gibt es Zusatzdiplome in folgenden Bereichen:
Kieferorthopädie: Von den 75 Punkten müssen mind. 50 für Kieferorthopädie nachgewiesen werden.
Implantologie: Von den 75 Punkten müssen mind. 40 für Implantologie nachgewiesen werden.
Die Gültigkeitsdauer des ZFDs ist bei erstmaliger Ausstellung mit mindestens 3 Jahren festgelegt und verlängert sich bei Einreichen der erforderlichen Fortbildungspunktezahl jeweils um zwei Jahre. Darüber hinaus ist die Gültigkeitsdauer des ZFDs sowohl bei erstmaliger Ausstellung als auch bei einer entsprechenden Verlängerung abhängig von der Dauer der Berufsausübung, d.h. je länger der Zahnarzt bereits berufstätig ist, desto länger ist auch die jeweilige Gültigkeitsdauer des ZFDs.
Spezialdiplom
Es besteht auch die Möglichkeit der Erlangung von ÖZÄK-Spezialdiplomen, deren Gültigkeit nicht befristet ist.
Informieren Sie sich über das Zahnärztliche Fortbildungsdiplom:
www.zahnaerztekammer.at – Rubrik Fortbildung

