Fortbildungsprogramm der ÖZÄK
Am 22. Dezember 2006 sind die neuen
Fortbildungsrichtlinien - zahnärztliches Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer in Kraft getreten. Die Richtlinien unterstreichen die gesetzliche Pflicht der Angehörigen des zahnärztlichen Berufes zur regelmäßigen Fortbildung und normieren, dass Fortbildung unabhängig, auf hohem wissenschaftlichem Niveau, praxisgerecht und frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter angeboten werden soll. Fortbildung soll darüber hinaus bedarfsorientiert und frei von weiteren Zwängen konsumiert, bestätigt und dokumentiert werden.
Um die Teilnahme der Zahnärzte an zahnärztlichen Fortbildungen zu dokumentieren, wurde von der ÖZÄK ein ?zahnärztliches Fortbildungsprogramm? (ZFP) eingerichtet. Die Teilnahme am zahnärztlichen Fortbildungsprogramm der ÖZÄK ist freiwillig und stellt eine der Möglichkeiten dar, der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nachzukommen. Zum ZFP gehören sowohl berufsbezogene zahnärztliche Fortbildungen, als auch nicht fachspezifische, freie Fortbildungen. Im Sinne des ZFP anrechenbare Fortbildungspunkte werden für Fortbildungen, die von anerkannten Veranstaltern durchgeführt werden, vergeben (ÖZÄK, LZÄKs und deren Fortbildungseinrichtungen, ÖGZMK, ZAFI, Universitätszahnkliniken und deren Abteilungen sowie Abteilungen für MKG).
Der jeweilige Veranstalter hat eine Teilnehmerliste an die ÖZÄK zu senden, die die jeweils zu vergebenden Fortbildungspunkte auf das Fortbildungskonto der Zahnärzte verbucht. Für jeden Angehörigen des zahnärztlichen Berufes ist ein solches Fortbildungskonto eingerichtet. Die ÖZÄK stellt zum Nachweis der Absolvierung des ZFPs ein zahnärztliches Fortbildungsdiplom (ZFD) aus. Solange die Verwaltung der Fortbildungskonten noch nicht automatisiert erfolgt, hat der Zahnarzt einen Antrag auf Ausstellung des ZFD, der mit den erforderlichen Fortbildungsnachweisen zu versehen ist, zu stellen.
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom
Für das (allgemeine) zahnärztliche Fortbildungsdiplom sind pro Fortbildungszyklus insgesamt 120 Fortbildungspunkte zu erbringen, wobei grundsätzlich erst nach Erlangung der zahnärztlichen Berufsberechtigung absolvierte Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt werden können.
Zusatz- und Spezialdiplome
Werden von den 75 Fortbildungspunkten 50 Punkte aus dem Bereich Kieferorthopädie oder 40 Punkte aus dem Bereich Implantologie erbracht, wird das ZFD mit dem entprechenden Zusatz ?Kieferothopädie? , ?Implantologie? , "Gerostomatologie" bzw. "Laseranwendung in der Zahnheilkunde" ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des ZFDs ist bei erstmaliger Ausstellung mit mindestens 3 Jahren festgelegt und verlängert sich bei Einreichen der erforderlichen Fortbildungspunktezahl jeweils um 2 Jahre (die Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Dauer der Berufsausübung des Antragstellers). Die Gültigkeitsdauer des ZFDs ist somit sowohl bei erstmaliger Ausstellung als auch bei einer entsprechenden Verlängerung abhängig von der Dauer der Berufsausübung, d.h. je länger der Zahnarzt bereits berufstätig ist, desto länger ist auch die jeweilige Gültigkeitsdauer des zahnärztlichen Fortbildungsdiploms.
Es besteht auch die Möglichkeit der Erlangung der folgenden ÖZÄK-Spezialdiplome, deren Gültigkeit nicht befristet ist:
- Komplementärverfahren in der Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Hypnose und Kommunikation
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Nähere Informationen
Für nähere Informationen stehen Ihnen die
Mitarbeiter/innen der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. der
Landeszahnärztekammer für Niederösterreich gerne zur Verfügung.
Fortbildungsveranstaltungen
Eine Übersicht über alle
Termine der von der NÖFA und der ÖGZMK NÖ angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können hier eingesehen werden.

